ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TANZSCHULE ALLROUND

1.Vertragspartner, Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die Tanzschule Allround, Inhaber Anja Thamm, Heerstraße 560, 13591 Berlin (Hauptsitz) mit ihrer Außenstelle in 14624 Dallgow-Döberitz, Wilmsstraße 45 – Tanzschule –.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (Teilnehmer) und der Tanzschule geschlossenen Verträge, soweit einzelvertraglich in Textform nichts anderes vereinbart ist.

2.Anmeldung, Vertragsschluss

2.1 Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag über den Tanzunterricht kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule zustande. Bei Anmeldungen via Internet erfolgt die Annahmeerklärung per E-Mail. Die Tanzschule ist berechtigt, die Annahme unter Vorbehalt einer Mindestanzahl von Teilnehmern zu erklären (siehe 3.1).

2.2 Bei Anmeldung von Personenmehrheiten schuldet der anmeldende Teilnehmer die gesamte Vergütung aller angemeldeten Personen.

2.3 Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Vertragspartner der Tanzschule ist der gesetzliche Vertreter.

2.4 Bei der Anmeldung von einzelnen Teilnehmern (Tanzsingle) versucht die Tanzschule, einen geeigneten Tanzpartner zu vermitteln. Weder der Erfolg eines Versuchs noch die Vermittlung eines bestimmten Tanzpartners werden zugesichert oder garantiert.

3.Tanzunterricht

3.1 Die Tanzschule behält sich vor, angebotene Kurse drei Tage vor dem ersten Tanzunterricht auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers / der Tanzlehrerin oder des Trainers / der Trainerin vorzunehmen. Dasselbe gilt für Tanzkreise, Hobby- und Clubgruppen. Entscheidungsgrundlage ist die Anzahl der Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist (Stichtag).

3.2 Die Tanzschule behält sich vor, den Tanzunterricht entweder am Hauptsitz bzw. an der Außenstelle durchzuführen, sofern das organisatorisch veranlasst ist (Abweichung vom Ort des angebotenen Tanzunterrichts).

3.3 An gesetzlichen Feiertagen der Länder Berlin und Brandenburg findet kein Tanzunterricht statt. In den Schulferien wird anstatt des regulären Tanzunterrichts ein Ferienprogramm angeboten. Das Ferienprogramm entspricht nach Inhalt und Umfang dem gebuchten Kurs des Teilnehmers. Ein Anspruch auf Terminidentität besteht nicht.

3.4 Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Tanzunterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei.

3.5 Zugunsten einer planmäßigen Durchführung des Tanzunterrichts bittet die Tanzschule um Pünktlichkeit.

3.6 Ein Nachholen versäumter Tanzunterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Kursen, Hobby- und Clubgruppen der Tanzschule ist lediglich nach Rücksprache mit der Tanzschule möglich. Ein Anspruch auf ein Nachholen besteht nicht.

3.7 Tanzkurse werden mit einer bestimmten Anzahl von Tanzunterrichtsstunden durchgeführt. Einzelheiten geben die von der Tanzschule offerierten Angebote wieder.

3.8 Hobby- und Clubgruppen werden mitgliedschaftlich durchgeführt. Die Tanzschule garantiert den Teilnehmern dieser Gruppen (Mitglieder) eine Mindestzahl von 40 Tanzunterrichtsstunden pro Kalenderjahr.

4.Vergütung

4.1 Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht bzw. begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

4.3 Kursgebühren sind bis zur ersten Tanzunterrichtsstunde bar oder per Überweisung unbar zu zahlen. Dem Kursteilnehmer wird bis 3 Tage vor Kursbeginn gestattet, von seiner Anmeldung zurückzutreten. Hat er die Kursgebühr gezahlt, wird sie ihm bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet. Hat er die Kursgebühr nicht bezahlt, ist er zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25 € von seiner Rücktrittserklärung an verpflichtet, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung bedarf.

4.4.1 Mitgliedsbeiträge für Tanzkreise, Hobby- und Clubgruppen sind monatlich zum ersten Tag eines Monats zur Zahlung fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit Vertragsschluss.

4.4.2 Zur Zahlung erteilt der Teilnehmer der Tanzschule ein Lastschriftmandat (Bankeinzug im SEPA Lastschriftverfahren). Das Lastschriftmandat löst die Tanzschule zwischen dem ersten und fünften Tag eines Monats ein; der Teilnehmer hat in dieser Zeit die Deckung seines Kontos sicherzustellen. Scheitert mangels ausreichender Deckung der Bankeinzug (Lastschriftrückgabe), ist das der Tanzschule erteilte Lastschriftmandat dadurch nicht widerrufen. Die der Tanzschule belasteten Kosten einer Lastschriftrückgabe hat der Teilnehmer zu tragen.

4.4.3 Bei Anmeldung für einen Tanzkreis, eine Hobby- oder Clubgruppe wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitags fällig. Das gilt nicht für Neukunden sowie für Teilnehmer, die unmittelbar von einem Tanzkurs in einen Tanzkreis oder eine Hobby- oder Clubgruppe wechseln. Als Neukunde gilt, wer entweder erstmalig einen Vertrag mit der Tanzschule eingeht oder dessen letzter Vertrag länger drei Monate zurück liegt.

4.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch die Tanzschule anerkannt werden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.Haftung

5.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

5.2 Bei der Verletzung der Kardinalpflichten haftet die Tanzschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde (Begrenzung); das gilt nicht, wenn es sich hierbei um Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule bei anderen Verletzungen nicht (5.1, Satz 1).

5.3 Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule, wenn Ansprüche direkte gegen diese geltend gemacht werden.

6.Kündigung

Die Mitgliedschaft in einem Tanzkreis oder in einer Hobby- oder Clubgruppe ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.

7.AGB und ihre Änderungen

7.1 Die Tanzschule hängt ihre AGB in der jeweils gültigen Fassung aus.

7.2.1 Die Tanzschule behält sich vor, die AGB für Mitglieder der Tanzkreise und der Hobby- und Clubgruppen zu ändern. Über die Änderung informiert die Tanzschule die Mitglieder spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten.

7.2.2 Die Mitteilung erfolgt in Textform. Für die Information an die Mitglieder nutzt die Tanzschule die von den Mitgliedern in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Das Mitglied hat für den Posteingang Sorge zu tragen. Es hat die Tanzschule über Änderungen seiner E-Mail-Adresse in Textform zu informieren. Nur auf gesonderten Wunsch wird dem Mitglied vor Inkrafttreten die geänderte Fassung in Papierform ausgehändigt.

7.3.1 Dem Mitglied wird Gelegenheit zum Widerspruch binnen einer Frist von vier Wochen gegeben. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die Tanzschule weist auf die Bedeutung der Frist gesondert hin.

7.3.2 Widerspricht das Mitglied der Änderung der AGB, endet das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des letzten Tages der Gültigkeit der bisherigen AGB.

8.Datenschutz

Die Tanzschule hält auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die Landesdatenschutzgesetze der Länder Berlin und Brandenburg (BlnDSG bzw. BbgDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung ein. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Teilnehmer / das Mitglied damit einverstanden, dass die hierzu benötigten personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen per EDV für die Tanzschule erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Es geht dabei um: Name, Anschrift, Familienstand, Beruf, Telefon, Tanzunterricht und Bankverbindung. Ohne ein solches Einverständnis ist ein Vertragsschluss nicht möglich. Die überlassenen Daten dürfen nur für die Zwecke der Tanzschule verwendet werden. Dazu zählen die Verwaltung der Tanzschüler, Durchführung des Tanzunterrichts, Veröffentlichung (Internetseite und andere Medien). Eine anderweitige Verarbeitung und Nutzung ist zulässig, soweit sie der Erfassung und Durchführung von außerplanmäßigen Veranstaltungen dient, im Übrigen nicht zulässig.

9.Sonstiges

9.1 Im Außenbereich der Tanzschule ist die Einnahme mitgebrachter Getränke gestattet. Teilnehmer der Kinder-, Jugend- und Fitnesskurse dürfen auch in den Räumen der Tanzschule mitgebrachte Getränke zu sich nehmen. In jedem Fall ist der Verzehr mitgebrachter Speisen untersagt.

9.2 Das Betreten der Tanzsäle ist nur mit sauberen Schuhen gestattet. Bitte bringen Sie Wechselschuhe mit.

9.3 Für die Garderobe und sonstige mitgeführte Sachen übernimmt die Tanzschule keine Haftung.

10.Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

10.2 Ist der Vertragspartner der Tanzschule ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeit, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).

Stand: 29.06.2018

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